Datenschutzerklärung
Rechtlicher Hinweis
1. Zugang zur Unterkunft
Es ist verpflichtend, den Eigentümern die Ankunft und Abreise der Personen zu melden, um die gesetzlichen Registrierungen vorzunehmen. Wer sich als nicht ordnungsgemäß registriert herausstellt, begeht eine nach dem Gesetz vorgesehene und strafbare Handlung. Auch Besucher sind verpflichtet, eine Genehmigung für den Zutritt einzuholen. Außerdem müssen die Ankunfts- und Abfahrtszeiten für die Übergabe und Rückgabe der Schlüssel mitgeteilt werden.
2. Verhaltensregeln
In einer gemeinschaftlichen Residenz wie Il Giardino nel Parco muss sich das Verhalten des einzelnen Gastes im Umgang mit anderen Gästen und dem Reinigungspersonal an den grundlegenden Normen von Toleranz, Respekt und Zusammenarbeit orientieren, die das tägliche Zusammenleben gewährleisten.
Der Gast ist verpflichtet, Ordnung und Schutz des Wohnumfelds in den Gemeinschaftsbereichen aufrechtzuerhalten. Er muss außerdem sicherstellen, dass die Räume in seiner Abwesenheit verschlossen sind, und generell alle Handlungen eines guten Mieters vornehmen, um das Eindringen Fremder in die gesamte Struktur während des gesamten Aufenthalts zu verhindern.
Es ist Pflicht, während der Nachmittagsruhe (13.00 – 16.00 Uhr) und der Nachtruhe (23.00 – 7.30 Uhr) Ruhe zu bewahren. Die Benutzung des Fernsehers ist nur bei geringer Lautstärke gestattet.
Es ist verboten:
1) irgendeinen Teil der Gemeinschaftsräume für den eigenen Gebrauch zu beanspruchen, sie zu besetzen oder anderen Gästen die Nutzung zu verwehren
2) andere Gäste zu stören
3) die Gemeinschaftsräume im Schlafanzug oder in unangemessener, abgetragener Kleidung zu betreten, die nicht dem Anstand der Gäste und des Hauses entspricht
4) brennbare Materialien, schädliche oder radioaktive Substanzen aufzubewahren, Kerzen jeglicher Art oder andere offene Flammen in den Gemeinschaftsbereichen oder in den Zimmern zu entzünden
5) Müll oder Abfälle außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen oder abzulegen
6) Materialien in die Abflüsse zu werfen, die die Leitungen verstopfen könnten
7) Veränderungen an den Räumen oder Möbeln vorzunehmen
8) die Elektro-, Heizungs- oder Wasseranlagen zu manipulieren
9) Öfen oder Kochplatten jeglicher Art außerhalb der bereitgestellten Geräte zu benutzen
10) im gesamten Haus, einschließlich der Zimmer, zu rauchen
11) Waffen jeglicher Art zu besitzen
12) Drogen zu besitzen und/oder zu konsumieren
13) Feuer zu entzünden
3. Schäden, Verschmutzung, Verlust/Nichtabgabe der Schlüssel
Im Falle von Schäden oder Verschmutzungen am Gebäude, an Möbeln, Gegenständen, bereitgestellten Haushaltsgeräten sowie bei Verlust oder Nichtabgabe der Schlüssel vor der Abreise, ist der entstandene Schaden vom Verursacher zu bezahlen. Diese Zahlungen sind sofort und in bar zu leisten.
4. Rechtliche Verantwortung
Wer Schäden am Gebäude, an Möbeln, Gegenständen oder bereitgestellten Haushaltsgeräten verursacht, wird im Rahmen der geltenden Vorschriften rechtlich verantwortlich gemacht. Diebstahl und vorsätzliche Beschädigungen werden sofort angezeigt. Il Giardino nel Parco übernimmt keine Verantwortung für Wertgegenstände (Geld, Schmuck, Mobiltelefone, Notebooks und Ähnliches), die in den Gästezimmern oder in den Gemeinschaftsbereichen zurückgelassen werden.
Um einen ruhigen Aufenthalt zu gewährleisten, sind die Eigentümer berechtigt, Personen, die die Hausordnung nicht einhalten, des Hauses zu verweisen.
5. Ankunft und Abreise
Der Zutritt zum Zimmer ist nur innerhalb der oben angegebenen Zeiten ("Dienstleistungen") am Anreisetag möglich, sofern nicht bei der Buchung ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die voraussichtliche Ankunftszeit ist in jedem Fall mindestens 24 Stunden vorher mitzuteilen. Bei Verspätung muss der Kunde telefonisch benachrichtigen. Das Zimmer muss am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr geräumt werden, sofern keine ausdrückliche Genehmigung vorliegt. Wer nach dieser Zeit abreist, zahlt einen weiteren Aufenthaltstag.
6. Tägliche Reinigung
Die Reinigung der Zimmer, der Sanitäranlagen und der Gemeinschaftsbereiche erfolgt täglich im Laufe des Tages; der Betreiber behält sich das Zugangsrecht für diese notwendigen Arbeiten vor.
7. Haustiere
Die Haustiere des Gastes, die auf ausdrücklichen Wunsch und mit Genehmigung mitgebracht werden, stehen immer und ausschließlich unter der Verantwortung des Gastes, der dafür voll haftet. Die Eigentümer behalten sich das Recht vor, die Entfernung von Tieren zu verlangen, die Schäden verursachen oder übermäßige Störungen verursachen. In diesem Fall hat der Gast keinen Anspruch auf eine Rückerstattung für eine eventuelle Unterbrechung des Aufenthalts, die durch dieses Ereignis verursacht wurde.
8. Gerichtsstand
Im Streitfall gilt italienisches Recht und die Zuständigkeit liegt beim Gericht von Bologna. Die Buchungsbestätigung impliziert die Kenntnis und Annahme der spezifischen Bedingungen und Vorschriften der Unterkunft sowie der gesetzlichen Bestimmungen durch den Kunden.
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